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Logopädie

Logopädie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung von Menschen jeden Alters mit
Sprach-, Sprech-, Hör-, Schluck- und Stimmstörungen
Kinder mit Problemen in der Aussprache, der Grammatik und eingeschränktem Wortschatz
Dyslalie, Dysgrammatismus, Sprachentwicklungsstörungen
Erwachsene mit Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Parkinson, Multiple Sklerose,
Amyotrophe Lateralsklerose, Schädelhirntrauma nach Unfällen
Aphasie, Dysarthrophonie
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen
Stottern, Poltern
Menschen mit hoher stimmlicher Belastung wie z.B. Erzieherinnen oder Lehrer, nach Struma-OP,
bei Stimmbandlähmung
Organische oder funktionelle Dysphonie
Kinder und Erwachsene mit Schluckstörungen
Dysphagie
Kinder und Jugendliche mit Zungenfehlfunktionen, begleitend zur kieferorthopädischen Behandlung
Myofunktionelle Störungen
Menschen mit nasalem Stimmklang, z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
Rhinophonie
Kinder und Jugendliche, die sprechen können, es aber in bestimmten Situationen verweigern
Mutismus
Menschen mit Hörstörungen bzw. auditiver Verarbeitungsschwäche und/oder
Lese-Rechtschreibschwäche

Diagnostik:
Erstgespräch mit Fragen zur Problematik und gezielte Tests zur objektiven Einschätzung der Schwierigkeiten
Beratung:
Individuelle Hilfestellungen zu der betreffenden Störung
Informationen zur Problematik und dem Umgang damit
Therapie:
Individuelle Therapieplanung und Durchführung
Spielerisches Erlernen von Sprachfertigkeiten bei Kindern
Gegebenenfalls Ergänzung der logopädischen Therapie durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
Wenn Sie bei sich oder Ihren Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten bemerken, wenden Sie sich an
Ihren Arzt. Dies kann ein HNO-Arzt, ein Kinderarzt, ein Neurologe, ein Hausarzt oder ein anderer Facharzt
sein.
Hat dieser die logopädische Behandlung verordnet, melden Sie sich telefonisch in der
Praxis für Logopädie & Klinische Lerntherapie Susanne Birk zur Terminvereinbarung.
Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung nur 28 Tage gültig ist,
holen Sie diese bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab.

Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach
Verordnung des Arztes. Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil, sofern sie nicht von
der Zuzahlung befreit sind. |
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